Der "Ambulante Sozial Dienst" (früher die Bewährungshilfe) ist zwar ein Teil der Gerichtsbehörde "Landgericht", sie ist dennoch ein selbstständiges Organ der Strafrechtspflege.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer üben ihr Amt im Einvernehmen mit dem Richter/ der Richterin aus, der/ die in einzelnen Strafverfahren die Bestellung vornimmt.
Die Dienstaufsicht obliegt dem Präsidenten des Landgerichts.
Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind ausgebildete Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen.
Die Arbeit des "Ambulanten Sozialen Dienstes" umfasst zwei Aufgabenbereiche.
Der/ Die Bewährungshelfer-/ innen kontrollieren die Einhaltung der gerichtlich erteilten Auflagen und Weisungen und stehen den straffällig gewordenen Personen helfend und betreuend zur Seite, um die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen und weiteren Straftaten entgegenzuwirken.