InhaltAngelegenheiten der Dolmetscher und Übersetzer
Das Landgericht Dortmund ist für die Bearbeitung der Anträge auf Aufnahme in die Liste der Dolmetscher und Übersetzer zuständig (Vorprüfstelle). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Präsident des Oberlandesgericht Hamm.
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Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Landgerichts Dortmund, 2012