Landgericht Dortmund

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Angelegenheiten der Dolmetscher und Übersetzer

Das Landgericht Dortmund ist für die Bearbeitung der Anträge auf Aufnahme in die Liste der Dolmetscher und Übersetzer zuständig (Vorprüfstelle). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Präsident des Oberlandesgericht Hamm.

 

 


 

© Der Präsident des Landgerichts Dortmund, 2012