Bei dem Landgericht Dortmund sind Kammern für Handelssachen eingerichtet. Die Handelsrichter wirken bei der Rechtsprechung in den Kammern für Handelssachen aufgrund ihrer besonderen Fachkunde in kaufmännischen Fragen mit. Sie entstammen dem Kreis der Kaufleute, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer von Handelsgesellschaften und werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts ernannt.
Die Personalverwaltung bezüglich der Handelsrichter bei dem Landgericht beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vorbereitung ihrer Bestellung, Wiederbestellung und Entlassung.