Schöffen wirken in der Strafrechtspflege mit und bekleiden ein wichtiges Ehrenamt. Sie werden für eine Amtsperiode von 4 Jahren gewählt und können für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt werden. Als Laienrichter dokumentieren die Schöffen besonders deutlich die Beteiligung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen. Sie sind während der Hauptverhandlung den Berufsrichtern im vollen Umfang gleichgestellt, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Wie wird man Schöffe?
Die Schöffen werden auf Grund einer alle vier Jahre von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für vier Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.Der Wahlausschuss besteht aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem Verwaltungsbeamten und zehn Vertrauenspersonen. Die Anzahl der zu wählenden Schöffen wird vorab durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landgerichts bestimmt. Die Verteilung der Schöffen auf die einzelnen Spruchkörper - Schöffengericht, kleine und große Strafkammer - erfolgt durch das Los.
Wer kann Schöffe werden ?
Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffe werden.