Neben den Aufgaben der Rechtsprechung sind dem Landgericht Dortmund auch Justizverwaltungsaufgaben zugewiesen.
Die mannigfachen Aufgaben werden durch den Präsidenten des Landgerichts Dortmund als Justizverwaltungsbehörde wahrgenommen. In der Justizhierachie ist der Präsident des Landgerichts Dortmund dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm und dem Justizministerium nachgeordnet.